PFERD Werkzeugantriebe Zubehör SPZ 901.018.30 (3 mm)
Spannzange SPZ 901.018.30 (3 mm) von PFERD im Überblick
Die PFERD SPZ 901.018.30 ist eine Spannzange aus dem SPZ-System und Teil des Zubehörs für PFERD Werkzeugantriebe. Sie dient der sicheren Aufnahme von Werkzeugen in den Antrieb und ermöglicht schnellen Werkzeugwechsel ohne Kompromisse bei der Zentrierung. Die Bezeichnung enthält die Angabe (3 mm), die die kompatible Aufnahmegröße kennzeichnet. Die Artikelnummer lautet 90101830 und der zugehörige Elternartikel ist 9030301. Die Spannzangengruppe beträgt 13, was die Zuordnung zu einer spezialisierten Spannzangen-Familie innerhalb des SPZ-Systems erlaubt.
Als Zubehörteil gehört die SPZ 901.018.30 zur standardisierten Bauweise für PFERD-Werkzeugantriebe. Die klare Zuordnung zu bestimmten Antrieben reduziert Verwechslungen und unterstützt Anwendern eine schnelle, fehlerfreie Montage. Da die Auswahl an Spannzangen je nach Werkzeugvariante variiert, stehen für jeden Antrieb passende SPZ-Modelle bereit.
Kompatibilität mit PFERD Werkzeugantrieben
Die SPZ 901.018.30 ist speziell auf die Aufnahme in PFERD-Werkzeugantriebe abgestimmt und folgt den Partner- oder Spannzangen-Kategorien innerhalb der SPZ-Gruppe 13. Die Struktur erleichtert die Bestimmung der richtigen Spannzange und senkt das Risiko falscher Komponentenbindungen beim Wechsel.
Optionen im SPZ-System
Die Angabe 3 mm im Produktnamen weist auf die genaue Aufnahmegröße hin. Je nach ausgewähltem Werkzeug bleiben mehrere passende Spannzangen verfügbar, sodass eine konsistente Systematik über alle SPZ-Komponenten hinweg gewährleistet ist.
Technische Daten
- Bezeichnung: PFERD Werkzeugantriebe Zubehör SPZ 901.018.30 (3 mm)
- Artikelnummer: 90101830
- Elternartikel: 9030301
- Spannzangengruppe: 13
Praxisnahe Hinweise zur Anwendung
- Wählen Sie das SPZ-Modell entsprechend dem zu verwendenden Werkzeug und dem Antrieb aus.
- Ordnen Sie jede Spannzange eindeutig dem passenden Antrieb zu, um Wechselzeiten zu minimieren.
Weitere Produkteigenschaften
| Spannzangengruppe | 13 |
|---|